Steuerberaterin Cordula Voss

Beratung

Wir beraten Unternehmen jedweder Rechtsform (z.B. Handels- und Dienstleistungsunternehmen) sowie Freiberufler und Privatpersonen. Zu unseren Mandanten zählen unter anderem Einzelhandels-, Handwerks- und Gastronomiebetriebe sowie Selbständige, Freiberufler und Existenzgründer. Selbstverständlich betreuen wir auch Arbeitnehmer, Rentner sowie Steuerpflichtige mit Kapital- und Grundvermögen.

Wir beraten Sie persönlich, individuell, kompetent und ganzheitlich. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine 360-Grad Betrachtung, die von den betrieblichen Faktoren über privaten Vermögensaufbau- und vorsorge sämtliche relevanten Aspekte berücksichtigt.

Unsere Beratung bezieht auch Themen rund um die General- und Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Hilfestellung beim Aufsetzen von letztwilligen Verfügungen oder Überlegungen zu Schenkungen mit dem notwendigen steuerrechtlichen Aspekten mit ein. Diese sehr persönlichen Bereiche unserer Mandanten begleiten wir mit viel Einfühlungsvermögen und dem gebotenen Respekt.

Digitalisierung

Niemand kann sich diesem Thema mehr entziehen. Es ist in unserem Alltag präsent und der Umfang der Medienberichterstattung zu diesem Thema wird dem damit verbundenen Megatrend gerecht. Der Gesetzgeber treibt die Digitalisierung (E-Government) mit politischer Kraft voran.

  • Wussten Sie schon, dass es die fiskalische Zielsetzung ist, dass sich Unternehmen untereinander bis zum Jahr 2020 Rechnungen ausschließlich elektronisch zur Verfügung stellen?
  • Derzeit erhalten Sie Rechnungen in Papier sowie auf elektronischem Weg. Wissen Sie schon, wie diese jeweils zu behandeln und zu archivieren sind?
  • Kennen Sie ZUGFeRD?

Die neu gefassten Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) der Finanzverwaltung vom 14.11.2014 sehen u.a. für die hiermit verbundenen Prozesse erhebliche formale Auflagen vor.

Zum Beispiel: Eine Verfahrensdokumentation zur Belegerfassung, die schlichtweg regelt, wie Sie Ihre Belege – gleich ob Papier oder elektronisch – ablegen. Hierfür gibt es ein Schriftformerfordernis. Möchten Sie Ihre Papierbelege wegschmeißen? Das geht über das sogenannte ersetzende Scannen, welches ebenfalls eine Verfahrensdokumentation erfordert.

Mit diesen vorgeschriebenen Dokumentationen haben Sie Ihre Belege über die gesetzliche Aufbewahrungsdauer hinweg revisionssicher elektronisch archiviert (Wegfall des Papierarchives).

Gerne scannen wir revisionssicher Ihre Finanzbuchhaltungsbelege. Oder Sie erledigen dies selbst mit unserer einführenden Unterstützung.

Die Lösung

Im Bereich der Digitalisierung arbeiten wir mit Ihnen gemeinsam auf der Plattform „DATEV Unternehmen-Online“, über die uns die digitalisierten Belege zur Verfügung stehen. Gleichzeitig dient die Plattform dazu, dass die Aufgabenteilung zwischen Ihnen und uns definiert wird, soweit Sie Teilbereiche selbst erledigen möchten. Sie haben zu jedem Zeitpunkt hierüber Zugriff auf alle Zahlen und Auswertungen Ihres Unternehmens, die sich aus der Finanz- und Lohnbuchhaltung, Anlagevermögen, Warenwirtschaftssystem und darüber hinaus ergeben.